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   OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99   

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OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99 (https://dejure.org/1999,4511)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.10.1999 - 18 U 1019/99 (https://dejure.org/1999,4511)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 18 U 1019/99 (https://dejure.org/1999,4511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufvertrag; Grundstück; Grundstückskaufvertrag; Nachbewertungsklausel; Wirksamkeit; Treuhandanstalt

  • Judicialis

    TreuhUmbenV § 1; ; TreuhUmbenV § 5; ; ZPO § 304 Abs. 1; ; ZPO § 540; ; ZPO § 538 Abs. 1 Ziff. 3; ; BGB § 319 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1058/97

    Unwirksamkeit einer Nachbewertungsklausel in Grundstückskaufvertrag der

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Ob und inwieweit es sich bei der Wendung "auf den (Datum)", die ausweislich der zu Nachbewertungsklauseln in Verträgen mit der THA/BVS ergangenen Rechtsprechung vielfach verwandt (vgl. KG, a.a.O.; LG Rostock, OLG - Neue Länder 1999, 123 ff.; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 121 f.; OLG Naumburg, VIZ 1998, 412 ff.) wurde, um die Vereinbarung einer Ausschlussfrist handelt, bedarf der Auslegung (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., Rdn. 7 vor § 194).

    Ungeachtet der im Einzelfall jeweils im Detail unterschiedlichen Klauseln haben das OLG Rostock, 1. Zivilsenat (VIZ 1996, 736 ff.) und das OLG Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) eine Zulässigkeit der Klausel verneint, wohingegen sich das Kammergericht (DB 1998, 1277 f.), das Landgericht Rostock (OLG Neue Länder 1999, 123 ff.), das Oberlandesgericht Rostock, 6. Zivilsenat (OLG-Report 1999, 207 ff.) und 7. Zivilsenat (OLG Neue Länder 1996, 121 f.) für eine Zulässigkeit der Klausel ausgesprochen haben.

    Der Senat, der sich hieran durch die - die Revision gegen das Urteil des OLG Naumburg vom 09.12.1997 (VIZ 1998, 412 ff.) zurückweisende - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.02.1999 (MDR 1999, 735; vollständigere Fundstelle: Juris) nicht gehindert sieht, weil dort die Frage einer etwaigen AGB-Gesetzwidrigkeit offen gelassen wurde, schließt sich der letztgenannten Auffassung an.

    Auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg (VIZ 1998, 412 ff., 414) wird eine auf den Vertragsabschlusstag abstellende Nachbewertung dem Anliegen, das aufgrund des nicht funktionierenden Grundstücksmarktes mit dem zunächst vereinbarten Kaufpreis lediglich vorläufig gefundene Ergebnis noch einmal zu überprüfen, in der Hoffnung, aufgrund nachträglich gewonnener Erkenntnisse vormalige Unwägbarkeiten auszuräumen und nunmehr zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zu gelangen, gerecht.

  • KG, 13.03.1998 - 7 U 2233/97
    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Dass letztlich maßgebend der Verkehrswert der Flurstücke zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses sein sollte, steht zwischen den Parteien jedoch außer Streit und ergibt sich insbesondere auch aus der - jedenfalls klarstellenden - Festlegung, dass "bei der Neubewertung solche etwaigen Werterhöhungen, die auf zwischenzeitliche Maßnahmen" zurückzuführen sind "unberücksichtigt" bleiben sollten (aA: KG Berlin, Urteil vom 13.03.1998, DB 1998, 1277 f. - in Bezug auf eine allerdings im Detail anderslautende Nachbewertungsklausel).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist es nämlich ohne Belang, ob das Bestimmungsrecht vom Verwender selbst oder von einem Dritten ausgeübt werden kann (Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, a.a.O., Rdn. 5 zu § 11 Nr. 1; KG, DB 1998, 1277 f., 1278).

    Ungeachtet der im Einzelfall jeweils im Detail unterschiedlichen Klauseln haben das OLG Rostock, 1. Zivilsenat (VIZ 1996, 736 ff.) und das OLG Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) eine Zulässigkeit der Klausel verneint, wohingegen sich das Kammergericht (DB 1998, 1277 f.), das Landgericht Rostock (OLG Neue Länder 1999, 123 ff.), das Oberlandesgericht Rostock, 6. Zivilsenat (OLG-Report 1999, 207 ff.) und 7. Zivilsenat (OLG Neue Länder 1996, 121 f.) für eine Zulässigkeit der Klausel ausgesprochen haben.

    In Übereinstimmung mit der auch vom Kammergericht (DB 1998, 1277 f., 1278) vertretenen Auffassung ist im Übrigen davon auszugehen, dass die THA ein berechtigtes Interesse an der Nachbewertungsklausel hatte.

  • BGH, 26.02.1999 - V ZR 4/98

    Nachbewertung von Grundstücken durch die Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Denn es ist allgemein bekannt (§ 291 ZPO), dass das Fehlen eines Grundstücksmarktes in der früheren DDR zur Folge hatte, dass beim Verkauf vergleichbarer Grundstücke in vergleichbarer Lage vereinbarte Preise, die die Feststellung des Verkehrswerts in objektivierbarer Weise ermöglicht hätten, nicht vorlagen und damit die Gefahr bestand, dass der für die verkauften Grundstücke vereinbarte Preis ihrem Verkehrswert nicht entsprach (so auch: BGH, Urteil vom 26.02.1999, MDR 1999, 735) .

    Der Senat, der sich hieran durch die - die Revision gegen das Urteil des OLG Naumburg vom 09.12.1997 (VIZ 1998, 412 ff.) zurückweisende - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.02.1999 (MDR 1999, 735; vollständigere Fundstelle: Juris) nicht gehindert sieht, weil dort die Frage einer etwaigen AGB-Gesetzwidrigkeit offen gelassen wurde, schließt sich der letztgenannten Auffassung an.

    e) Auch mit Rücksicht auf die in Ziffer 4 der Anlage IX zum StVertr vorgesehene "kurze" Übergangszeit (vgl. auch BGH MDR 1999, 735) ist schließlich eine unangemessene Benachteiligung der Beklagten nicht ersichtlich.

  • OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 383/94

    Zulässigkeit ergänzender Vertragsauslegung bei Nichtigkeit einer AGB-Klausel

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Zwar hat die Beklagte bereits in erster Instanz unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Rostock vom 25.07.1996, der allerdings (vgl. VIZ 1996, 736 ff.) eine anderslautende Formulierung - "innerhalb von zwei Jahren nach dem 31.03.1991..." - zugrunde lag, die Auffassung vertreten, die Klägerin habe das Nachbewertungsverlangen spätestens bis zum 31.12.1993 äußern müssen.

    Ungeachtet der im Einzelfall jeweils im Detail unterschiedlichen Klauseln haben das OLG Rostock, 1. Zivilsenat (VIZ 1996, 736 ff.) und das OLG Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) eine Zulässigkeit der Klausel verneint, wohingegen sich das Kammergericht (DB 1998, 1277 f.), das Landgericht Rostock (OLG Neue Länder 1999, 123 ff.), das Oberlandesgericht Rostock, 6. Zivilsenat (OLG-Report 1999, 207 ff.) und 7. Zivilsenat (OLG Neue Länder 1996, 121 f.) für eine Zulässigkeit der Klausel ausgesprochen haben.

    Es bedarf nach alledem keiner Entscheidung, ob sich ein Anspruch der Klägerin auf Vereinbarung eines dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenden Kaufpreises in Höhe des tatsächlichen Verkehrswerts der Grundstücke zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses auch aus der unter § 11 des Kaufvertrages vereinbarten salvatorischen Klausel oder - wie das OLG Karlsruhe (DB 1998, 1278 f., 1279) sowie der 1. Senat des OLG Rostock (VIZ 1996, 736 ff., 737) meinen - aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben könnte.

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Diese Auffassung stützt sich auf verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 92, 200 ff., 203; BGHZ 82, 21 ff., 27), denen jedoch Klauseln, die die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen vorsahen, zugrunde lagen.
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94

    Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Zwar ist die richterliche Überprüfung von Schiedsgutachten auf Kriterien beschränkt, von denen feststeht, dass jede Entscheidung unbillig ist, die das vorgegebene Kriterium außer Betracht läßt (BGH NJW 1996, 452 f.).
  • BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84

    Zündholzschachteln; Zulässigkeit eines Preisbestimmungsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Diese Auffassung stützt sich auf verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 92, 200 ff., 203; BGHZ 82, 21 ff., 27), denen jedoch Klauseln, die die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen vorsahen, zugrunde lagen.
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Dies ist dann anzunehmen, wenn sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens einem sachkundigen Betrachter sofort aufdrängt (BGH NJW-RR 1993, 1034 f.) oder wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (BGH MDR 1988, 381).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Dies ist dann anzunehmen, wenn sich die offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens einem sachkundigen Betrachter sofort aufdrängt (BGH NJW-RR 1993, 1034 f.) oder wenn die Ausführungen des Sachverständigen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (BGH MDR 1988, 381).
  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 233/82

    Geltendmachung einer Mietzinserhöhung für angemietete Praxisräume - Bestellung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99
    Die - darlegungsbelastete (BGH NJW 1984, 43 ff.) - Beklagte hat Tatsachen vorgetragen, aus denen sich schlüssig Mängel in der Leistungsbestimmung ergeben.
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1998 - 4 U 179/96
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

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